Dr. Hardware Sysinfo/Dr. Hardware fuer Windows - Lizenzbestimmungen - 01.09.1997
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Die Hinweise und Bestimmungen in dieser Datei ergaenzen die Angaben und
Anmerkungen in der Datei "LIESMICH.TXT" bzw. "LIESMICH.DOC", die gleichfalls
zum Lieferumfang der Shareware- und Vollversion von Dr.Hardware gehoert.

Lizenzbestimmungen
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I.Allgemeines

Nachstehende Angaben beziehen sich gleichermassen auf die Dos- und die Windows-
Version von Dr. Hardware. Das Programm Dr. Hardware sowie die gesamte 
begleitende elektronische und gedruckte Dokumentation unterliegen dem 
Copyright von Peter A. Gebhard, Postfach 19 11 05, 14001 Berlin.
Sollten Teile der vorliegenden Lizenzbestimmungen Aenderungen oder
Erweiterungen gegenueber den fuer aeltere Programmversionen gefassten Lizenzbe-
stimmungen aufweisen, so sollen diese vom Tage des Inkrafttretens an auch
auf fruehere Programmversionen angewendet werden.
Die vorliegenden Lizenzbestimmungen treten am 01.09.1997 in Kraft. 
Durch die Nutzung der Software erklaert der Anwender sich mit den vorliegenden
Lizenzbestimmungen einverstanden. Bei einem Verstoss gegen die Lizenzbestimm-
ungen erlischt das Nutzungsrecht automatisch.


II. Nutzungsbestimmungen

1. Dem Benutzer wird nach vollstaendiger Bezahlung des Rechnungsbetrages ein
   nicht ausschliessliches Recht zur Nutzung des in der Registrierungsrechnung
   aufgefuehrten Programms gewaehrt. Dieses Recht ist auf den Besitzer von
   Originalsoftware beschraenkt. Folglich kann die Software zeitgleich nur auf
   einem einzelnen Computersystem genutzt werden. Die Vervielfaeltigung der
   Software ist ausschliesslich zu Sicherungszecken erlaubt.

2. Alle gegenwaertigen und kuenftigen urheberrechtlichen und/oder gewerblichen
   Schutzrechte an den ueberlassenen Programmen und an allen daraus abgelei-
   teten Programmen, Programmteilen oder in diesem Zusammenhang erstellten 
   Unterlagen verbleiben bei Peter Gebhard.

3. Fuer die Shareware-Version gelten folgende zusaetzlichen Bestimmungen, die
   eingehalten werden muessen:
   - Die Shareware-Version darf frei kopiert und weitergegeben werden, sofern
     dies im vollen urspruenglichen Umfang und in gaenzlich unveraenderter Form
     geschieht. Es darf jedoch kein Preis erhoben werden mit Ausnahme einer
     Kopiergebuehr. Diese darf DM 12,- nicht uebersteigen.
   - Die Nutzung der Shareware-Version ist auf 14 Nutztage begrenzt.
     Danach muessen Sie entscheiden, ob Sie mit dem Programm weiterarbeiten
     wollen. Wenn Sie dies moechten, muessen Sie die registrierte Vollversion
     erwerben, andernfalls duerfen Sie das Programm nicht mehr benutzen,
     jedoch weiterhin weitergeben.

III. Vertriebsbestimmungen

Fuer den Vertrieb der Shareware-Version von Dr.Hardware gelten folgende
Bestimmungen:

1. Die Lizenz zum Vertrieb von Shareware-Versionen wird grundsaetzlich nicht
   exklusiv erteilt.
2. Der Vertreiber von Shareware-Versionen ist verpflichet, keine Programm-
   versionen zu vertreiben, die aelter als 2 Jahre sind.
3. Die Software darf in Verbindung mit Hardware, anderer Software oder 
   irgendwelcher Dokumentation gewerblich nur mit der schriftlichen 
   Genehmigung des Autors weitergegeben werden. 
   Jegliche Veraenderung, Erweiterung, Uebersetzung etc. bedarf der
   schriftlichen Genehmigung des Autors. 
4. Die Sharewareversion darf auf Diskette und CD ROM, sowie ueber Mailboxen
   und Online-Dienste weitergegeben werden, sofern sie nicht als "kostenlos",
   "frei", oder "billig" angeboten wird.

Fuer den Vertrieb der Vollversion von Dr.Hardware gelten folgende
Bestimmungen:

1. Nachstehende Angaben beziehen sich auf die Standard-Vollversion von 
   Dr. Hardware; sonstige, sowie etwaige Lizenzversionen werden von den 
   Bestimmungen nicht abgedeckt.  Bei Interesse am Vertrieb der von CDV 
   Software GmbH in Lizenz exklusiv vertriebenen CD-Vollversionen  (Dos- 
   und Windows-Version) setzen Sie sich bitte direkt mit CDV in Verbindung
   (CDV Software GmbH,   Postfach 2749, 76014 Karlsruhe - Tel. 0721/97224-0,
   Fax 0721-97224-24).
2. Vollversionsexemplare sind grundsaetzlich unveraeusserlich und duerfen nicht
   weitergegeben werden. 
3. Am Vollversionsvertrieb interessierte Haendler muessen sich unbedingt direkt
   an Peter Gebhard wenden und bei einer etwaigen Bestellung von Vollversions-
   exemplaren ausdruecklich angeben, dass diese fuer den Weiterverkauf an End-
   kunden bestimmt sein sollen. Dies ist u.a. auch deshalb erforderlich, weil
   die fuer den Zwischenverkauf vorgesehenen Exemplare Unterschiede gegenueber
   Standardexemplaren aufweisen und abweichend registriert werden. Anfragen
   seitens des Fachhandels sind jederzeit willkommen; Gross- und Supermaerkten
   sowie Kaufhausketten kann jedoch eine Lizenz zum Vertrieb der Windows-
   Vollversion nicht erteilt werden.
4. Die Distributoren der Standard-Vollversion von Dr. Hardware duerfen das
   Programm ausschliesslich auf Diskette, nicht aber auf CD ROM oder als
   Bookware, und ausschliesslich an Endkunden, nicht aber an den Zwischenhan-
   del, insbesondere nicht an Gross- und Supermaerkte sowie Kaufhausketten ver-
   treiben. 
5. Fuer den Vertrieb von Vollversionen benoetigt der Haendler eine schriftliche
   Erlaubnis von Peter Gebhard.
6. Die vom Haendler benoetigten Exemplare werden ihm bedarfsgerecht direkt von
   Peter Gebhard zugestellt. 
7. Da jedes Vollversionsexemplar ggf. eindeutig und einmalig gekennzeichnet
   ist, verbietet sich das  mehrfache Kopieren eines Exemplars von selbst. 
   Hiervon abweichende Regelungen beduerfen der  Schriftform.
8. Der Haendler soll nicht ohne Absprache mit Peter Gebhard einen vom offiziell
   festgesetzten Verkauspreis abweichenden Endpreis festlegen.

Fuer als solche ausgewiesene Presse-(Rezensions-)Versionen - erkennbar u.a. an
dem Zusatz "p" hinter der Versionsnummer - gelten folgende zusaetzlichen
Bestimmungen: 
1. Die Presse-Version wird fuer jeweils einen Softwarehaendler und auf dessen
   Namen ausgestellt. Es erfolgt mithin in aehnlicher Weise wie bei der
   Vollversion eine Registrierung.  
2. Die Presse-Version entspricht im Leistungsumfang der Vollversion. Sie soll
   fuer Presse-Zwecke eingesetzt werden (als Informationsgrundlage fuer
   Fachzeitschriftenredakteure), und darf hierfuer vervielfaeltigt werden.
3. Die Presse-Version darf weder vertrieben werden noch den Endkunden 
   erreichen und ist lizenzrechtlich mit der registrierten Vollversion nicht
   gleichzusetzen. Sie kann  ferner fuer vermarktungsorientierte
   betriebsinterne Zwecke verwendet werden (bspw. fuer einen Vergleich
   Shareware-Voll-version), sofern diese den Interessen von Peter Gebhard
   nicht zuwiderlaufen.
   
IV. Haftungsausschlussbestimmungen

1. Fuer die Verwendbarkeit des Programms zu einem bestimmten Zweck wird keine
   Garantie uebernommen. Insbesondere wird keine Haftung uebernommen fuer
   Folgeschaeden, Gewinn- und Vermoegensverluste, die durch den Gebrauch des
   Programms sowie der zugehoerigen Dokumentation entstehen koennten.
2. Es muss mit Nachdruck darauf hingewiesen werden, dass eine Software wie
   Dr.Hardware, die auf der untersten Hardwareebene operieren muss, bekannter-
   massen unter bestimmten Voraussetzungen  zu Stoerungen im System fuehren
   kann. Davor bewahrt nicht die sogenannte 100%-ige Kompatibilitaet eines
   Systems. Interne Abweichungen vom "Standard", exotische Erweiterungskarten,
   spezielle  Softwarekonfigurationen oder unbekannte Programmfehler
   koennen zu  Systemabstuerzen und anderen Stoerungen fuehren. Der Anwender muss
   beim Gebrauch des Programms daher jederzeit auf Systemstoerungen gefasst
   sein und soll sich darauf entsprechend vorbereiten.
   Empfohlen wird u.a.:
   - eine Sicherung wichtiger Daten (Backupkopien erstellen) vor jedem
     Gebrauch des Programms.
   - ein etwaiges Netzwerk deaktivieren
   - staendiges Beobachten des Systems, insbesondere beim Erstellen von Reports

V. Support

1.Wir gewaehren registrierten Anwendern sechs Monate lang kostenlosen Support
  im angemessenen Rahmen per eMail, jedoch ausschliesslich fuer
  gezielte Fragen zu Programmbedienung- und -verhalten. Anfragen zu Hardware-
  problemen koennen wir leider nicht beantworten. Support, der nach den
  genannten sechs Monaten geleistet werden soll, kann kostenpflichtig sein.
  Wir bitten, vor einer Anfrage die Datei PROBLEME.TXT/DOC zu studieren.
  Die meisten Fragen werden hierin beantwortet.
2.Nicht-registrierten Anwendern kann i.d.R. kein kostenloser Support gegeben
  werden, insbesondere dann nicht, wenn die Anfrage nicht deutlich eine
  Kaufabsicht erkennen laesst.
  Hiervon ausgenommen:
  - direkt auf den Erwerb gerichtete Anfragen (Preise, Modalitaeten)
    beantworten wir jederzeit gerne und unterbreiten Ihnen auf Anfrage ein
    aktuelles Angebot.


VI. Update-Bestimmungen

1.Bei direkt von Gebhard Software erworbenen Vollversionen erhaelt der Kunde
  einen Registrierschluessel, mit dem Updates des naechsten Jahres zu
  Vollversionen freigeschaltet werden koennen. Der Anwender ist gehalten, die
  Updates bei Bedarf selbst von der Homepage von Peter A. Gebhard Software zu
  laden oder von anderen Quellen zu beziehen.
2.Der Preis fuer eine Update-Lieferung durch Gebhard Software entspricht stets
  dem vollen Updatepreis.

VII. Sonstiges

1. Ein Umtausch- oder Rueckgaberecht von Vollversionen wird ausgeschlossen.
2. Fuer direkt vom Autor Peter Gebhard versandte Vollversionen wird eine
   fehlerfreie Speicherung der Software auf dem Datentraeger gewaehrleistet.
   Die Gewaehrleistung besteht 30 Tage lang ab Versanddatum. Innerhalb
   dieses Zeitraumes wird fuer fehlerhafte Datentraeger kostenloser Ersatz
   gewaehrleistet.
3. Preisaenderungen sowie Aenderungen jedwelcher Art an der Software und der
   Dokumentation muessen vorbehalten bleiben und beduerfen keiner gesonderten
   Mitteilung.
